Gemäß Artikel 10 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) sind bestimmte
Marktteilnehmer verpflichtet, Informationen darüber offenzulegen, wie Nachhaltigkeitserwägungen
in ihre Anlage- und Portfoliomanagementprozesse einfließen.
Im Rahmen seines Anlageprozesses sucht Heitman nach Möglichkeiten, die Betriebseffizienz der
Investments in seinen Portfolios zu steigern. Heitman bewertet außerdem laufend
nachhaltigkeitsbezogene Faktoren, um sicherzustellen, dass Risiken (einschließlich umweltrelevanter
Risiken) im Rahmen des Investmentmanagements gemindert werden. Wir sind davon überzeugt, dass dieser
Ansatz zu höheren Investmentrenditen beitragen kann.
Bei unseren Entscheidungsfindungs- und Anlageverwaltungsprozessen wollen wir die folgenden Ziele
und Vorgaben erreichen:
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Verbesserung der operativen Effizienz durch die Umsetzung von Best Practices, einschließlich:
(i) Implementierung innovativer Technologien und Strategien und (ii) laufende Identifizierung,
Überwachung und Bewertung von ggf. mit dem zugrunde liegenden Investment verbundenen
Umweltrisiken und -belastungen.
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Sicherstellung, dass alle Investmententscheidungen mit den Grundwerten unseres Unternehmens im
Einklang stehen und dass diese Werte durch unsere Mitarbeiter an die von unseren Investitionen
betroffenen Interessenträger weitergegeben werden.
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Aufrechterhaltung strenger ethischer und Corporate-Governance-Standards durch Transparenz und
Integrität. Eine Zusammenarbeit erfolgt nur mit Unternehmen, die gezeigt haben, dass sie über
eine entsprechende Unternehmenskultur verfügen.